Auszug aus der Vereinssatzung:
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied können natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Vereine werden.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme
der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austrittserklärung. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.
§ 4 Beiträge
Über Höhe und Fälligkeit der Beiträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.
Der derzeitige Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 25 €, für Schüler und Studenten 5 €.
Aktuelles
06.10.2011 00:00
Mit der Aktion "Schritt für Schritt... für eine bessere Zukunft" hat Ela Dreyer auf dem Pilgerweg nach Santiago de Compostela Spenden gesammelt.Weiterlesen …
24.05.2011 18:31
Sonidos de la Tierra – Melodien aus Müll
Dank der Einladung des Honorargeneralkonsuls der Republik Paraguay Dr. h.c. Andreas Maske und seiner Frau Carmen Pippig nach Hamburg zu einem Konzert des paraguayischen Jugendorchesters unter der Leitung von Luis Szarán war uns Paraguay und die zweihundertjährige Unabhängigkeit des Landes näher gekommen.Weiterlesen …
17.02.2011 21:17
Sternsängeraktion 2011 der St. Marien Gemeinde Mellendorf
Die diesjährige Sternsängeraktion hat die beachtliche Summe in Höhe von über 3.600 Euro erbracht. Dankenswerter Weise hat die Gemeinde der katholischen Kirche St. Marien in Mellendorf...Weiterlesen …